Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die wichtigsten Fakten zusammengefasst
Die Abkürzung "PPWR" steht für "Packaging & Packaging Waste Regulation". Damit soll die derzeit gültige europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle) abgelöst werden. Es handelt sich um eine neue Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Enthalten sind unter anderem ehrgeizige Ziele zur Abfallreduzierung sowie eine Ausweitung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), insbesondere durch Anforderungen an die Wiederverwertbarkeit von Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten.
Ende November 2022 legte die EU den Entwurf der PPWR vor. Das Gesetzgebungsverfahren hat bereits begonnen, die Verabschiedung der endgültigen Fassung wird für 2024 erwartet, so dass die Umsetzung 2025 beginnen könnte. Die genauen Bestimmungen der EU-Verpackungsverordnung PPWR sind zwar noch nicht endgültig festgelegt, Unternehmen sollten sich jedoch rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
- Warum bedarf es einer europaweiten Verpackungsverordnung?
Jeder Europäer produziert eine Menge an Verpackungsabfällen. Nach Daten der Europäischen Kommission fallen durchschnittlich jährlich ca. 180 kg an Verpackungsabfällen pro Person an. Verpackungen bestehen zum größten Teil aus neuen Rohstoffen: Etwa 40 % der Kunststoffe und 50 % Papier werden in der EU für Verpackungen genutzt und man rechnet mit einer Steigerung um 19 % bis 2030, wenn keine entsprechenden Gegenmaßnahmen erfolgen. Die EU-Verpackungsverordnung PPWR zielt darauf ab, den Verbrauch zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Viele Länder, viele Gesetze: EU-weit gibt es auf Länderebene derzeit sehr unterschiedliche Herangehensweisen und Vorschriften für die Sammlung, Reduzierung und das Recycling von Verpackungen. Einige Länder sind hier Vorreiter und andere Nachzügler, vor allem bei der Recyclingquote. International agierende Hersteller und Händler stehen immer wieder vor der Herausforderung, alle Regelungen in den einzelnen Ländern zu kennen und danach zu handeln. Dies gilt übrigens auch für Online-Händler, die ins Ausland versenden. Die neue Verordnung soll die Gesetzeslage in den einzelnen Ländern auf ein höheres Niveau bringen und harmonisieren.
- Was genau beinhaltet die EU-Verpackungsverordnung PPWR?
Die EU legte Ende November 2022 den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation - PPWR - vor, die die Vorschriften für Verpackungen und deren Entsorgung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union festlegt. Aus der bisherigen Richtline zu Verpackungen und Verpackungsabfällen soll eine Verordnung werden, die - anders als die bisherige Regelung - mit Inkrafttreten unmittelbar für alle EU-Länder und die verpflichteten Adressaten verbindlich ist.
Als Baustein des European Green Deals, soll die PPWR für ein einheitlich nachhaltigeres Europa bis 2030 sorgen. Ziel der Verordnung ist es, die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren, indem die Hersteller noch stärker zu verantwortungsvollem Handeln verpflichtet werden. Außerdem soll sie die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft fördern.
Dafür wurden folgende konkreten Anforderungen vorgeschlagen:
- Reduzierung von Verpackungsabfall:
Hersteller sind verpflichtet, ihre Verpackungen so zu gestalten, dass der Verbrauch von Materialien minimiert wird. Das bedeutet, dass unnötige oder nicht wiederverwertbare Verpackungen vermieden werden sollen. - Recycelbare Verpackungen:
Die Verordnung fordert, dass Verpackungen so gestaltet werden, dass sie leicht wiederverwertet werden können. - Verwendung von recyceltem Material:
Verpackungen aus Plastik, müssen einen gewissen Anteil an recyceltem Material (Post Consumer Recyclingmaterial - PCR) enthalten. Wobei sich die Höhe des jeweiligen Mindestrezyklatanteils nach der Einsatzart der Verpackung richten soll (kontaktempfindlichen Verpackungen, Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und andere Verpackungen). - Kennzeichnung und Informationen:
Verpackungen müssen speziell gekennzeichnet und Informationen zur richtigen Entsorgung bereitgestellt werden. - Konformitätserklärungen:
Händler müssen auf Verpackungsebene umfassende Erklärungen abgeben, dass ihre Verpackungen den Anforderungen entsprechen. Diese Informationen dienen der Überwachung und Durchsetzung der Verordnung - Wiederverwendung:
Die PPWR sieht zur Erhöhung der Wiederverwendung von Verpackungen die Statuierung von Wiederverwendungsquoten bspw. im Gastronomiebereich aber auch weitreichend für industriell genutzte Verpackungen (Transportverpackungen) vor. - Verantwortung für die Entsorgung:
Hersteller unterliegen – wie schon bisher – europaweit einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). In diesem Rahmen tragen sie je nach nationaler Ausgestaltung die finanzielle und ggf. organisatorische Verantwortung für die Rücknahme und Verwertung gebrauchter Verpackungen zur Erreichung vorgegebener Recyclingquoten. - Bevollmächtigter Vertreter:
Unternehmen, die Verpackungen in einem EU-Land vertreiben und ihren Sitz außerhalb haben, müssen einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der ihre Pflichten vertritt.
- Reduzierung von Verpackungsabfall:
- Für wen gilt die PPWR?
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR ist bindend für Unternehmen, die in einem EU-Land ansässig sind, sowie Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen und gilt für inländische und importierte Produkte.
- Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung?
Das Gesetzgebungsverfahren hat mit der Übersendung des Kommissionsvorschlages an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union im November 2022 begonnen. Die finale Abstimmung über den Berichtsentwurf im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments wird für Ende Oktober erwartet, über welche das Parlament selber dann wahrscheinlich noch im November abstimmen wird. Die finale Stellungnahme des zweiten europäischen Gesetzgebungsorgans, dem Rat der Europäischen Union, wird hingegen erst Anfang des kommenden Jahres erwartet. Auf der Grundlage dieser beiden Positionierungen müssen Rat und Parlament dann eine Einigung über einen möglichen finalen Gesetzestext finden. Angesichts der bevorstehenden Europawahlen Mitte 2024 erscheint dies recht ambitioniert. Die bisher verlautbarten vorläufigen Positionen des Parlamentes und des Rates lassen jedoch darauf schließen, dass die Akteure derzeit willens sind, die EU-Verpackungsverordnung noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Derzeit ist geplant, dass nach Verabschiedung der PPWR, folgende Fristen gelten sollen:
- Die Verordnung soll am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und 12 Monate nach Inkrafttreten Geltung entfalten.
- Bis zum Jahr 2030 müssen alle Verpackungen auf dem EU-Markt recycelbar sein.
- Quoten für den Mindestrezyklateinsatz sollen erstmals ab dem Jahr 2030 gelten.
Verwendung von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) gemäß EU-Verpackungsverordnung
Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) ist ein zentraler Begriff in der EU-Verpackungsverordnung und spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung nachhaltiger Praktiken in der Verpackungsindustrie.
PCR ist recyceltes Material, welches aus Verbraucher-Kunststoffabfällen, bspw. dem Gelben Sack/der Gelben Tonne stammt. Die PPWR schreibt vor, dass ab 2030 alle Verpackungen, die Kunststoff enthalten, einen Mindestanteil an PCR aufweisen müssen. Die genauen Vorgaben und Zielvorgaben für den PCR-Anteil variieren je nach Art der Verpackung und dem verwendeten Material.
Der verstärkte Einsatz von PCR erfordert jedoch, auch Herausforderungen zu bewältigen. Die Verfügbarkeit und Qualität von recyceltem Material können variieren, und es ist wichtig, sicherzustellen, dass das Post-Consumer-Recyclingmaterial den erforderlichen Qualitätsstandards entspricht und für die Verwendung in neuen Verpackungen geeignet ist.
Im eigenen Kompetenzzentrum bündeln wir unsere Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten im Bereich des Kunststoffrecycling. Mit modernster Ausstattung entwickeln unsere Expert*innen kundenindividuelle Rezepturen für hochwertige Recyclingkunststoffe. Durch die Kombination aus multidisziplinärem Know-how und der einzigartigen Entwicklung neuer, nachhaltiger Produkte unterstützen und begleiten wir europaweit Ihren Weg in eine effiziente Kreislaufwirtschaft.
Die Verwendung von PCR ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Unternehmen werden dazu motiviert, umweltfreundliche Verpackungslösungen zu entwickeln und ihre Recyclingpraktiken zu verbessern, um den Anteil von Post-Consumer-Recyclingmaterial in Verpackungen zu erhöhen. Die EU-Verpackungsverordnung schafft somit Anreize für Innovationen und Investitionen in die Kreislaufwirtschaft, was langfristig zu einer Verringerung der Umweltauswirkungen der Verpackungsindustrie führen kann.
Warum brauchen wir recyclingfähige Verpackungen?
Durch die EU-Verpackungsverordnung PPWR sollen Verpackungen recyclingfähiger gestaltet werden. Es gibt mehrere Gründe, warum dies so wichtig ist:
1. Ressourcenschonung: Recyclingfähige Verpackungen ermöglichen es, wertvolle Ressourcen wie Rohstoffe, Energie und Wasser einzusparen. Durch das Recycling von Verpackungen können diese Materialien wiederverwendet werden, anstatt neue Materialien zu gewinnen und herzustellen.
2. Reduzierung von Abfall: Recyclingfähige Verpackungen tragen zur Verringerung von Abfallmengen bei. Indem Verpackungen recycelt werden, werden sie aus dem Abfallstrom entfernt und können in neue Produkte umgewandelt werden.
3. Umweltschutz: Recyclingfähige Verpackungen helfen, die Umweltauswirkungen der Verpackungsindustrie zu reduzieren. Durch das Recycling werden Treibhausgasemissionen und Luftverschmutzung verringert, da weniger Energie für die Herstellung neuer Verpackungen benötigt wird.
4. Kreislaufwirtschaft: Recyclingfähige Verpackungen sind ein wichtiger Bestandteil einer Kreislaufwirtschaft. Durch das Recycling von Verpackungen wird ein geschlossener Materialkreislauf geschaffen, bei dem Materialien immer wieder verwendet werden können, anstatt sie nach einmaligem Gebrauch wegzuwerfen.
5. Verbraucherpräferenzen: Viele Verbraucher bevorzugen Produkte, die in recyclingfähigen Verpackungen verpackt sind. Indem Unternehmen auf recyclingfähige Verpackungen umsteigen, können sie das Vertrauen der Verbraucher gewinnen und ihre Markenreputation stärken.
Insgesamt sind recyclingfähige Verpackungen ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Verpackungsindustrie. Sie tragen zur Ressourcenschonung, Abfallreduzierung, Umweltschutz und Verbraucherpräferenzen bei und sind ein wichtiger Bestandteil einer zirkulären Wirtschaft.
Wissen Sie, wie recyclingfreundlich Ihre Verpackung ist?
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Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) gemäß EU-Verpackungsverordnung
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility - EPR) ist ein entscheidender Aspekt der EU-Verpackungsverordnung PPWR, der eine finanzielle Beteiligung der Hersteller und Vertreiber von in Verkehr gebrachten Verpackungen vorsieht.
Die EPR-Systeme sollen die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Verpackungsabfällen decken und gleichzeitig Anreize für die Verwendung von recyclingfähigen Verpackungen und Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) bieten. Durch umweltmodulierte EPR-Systeme werden niedrigere Gebühren für umweltfreundliche Verpackungen ermöglicht, was Unternehmen dazu ermutigt, auf nachhaltigere Verpackungsalternativen umzusteigen, und somit einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Derzeit gibt es in Europa eine Vielzahl unterschiedlicher EPR-Systeme für Verpackungen, die von den einzelnen EU-Ländern umgesetzt werden. Um konform zu bleiben, müssen Unternehmen die geltenden Verpackungsvorschriften in den einzelnen Ländern berücksichtigen, solange die PPWR noch nicht umgesetzt wurde.
Chemisches Recycling gewinnt durch die neue EU-Verpackungsverordnung an Bedeutung
Chemisches Recycling ermöglicht es, Kunststoffabfälle in ihre chemischen Bestandteile zu zerlegen und diese dann für die Herstellung neuer Kunststoffe zu verwenden. Im Gegensatz zum mechanischen Recycling, bei dem die Kunststoffe in ihre Ausgangsform zurückgeführt werden, ermöglicht das chemische Recycling die Umwandlung von Kunststoffen, die im mechanischen Verfahren schwer oder nicht recycelbar sind.
Chemisches Recycling gilt als Ergänzung zum werkstofflichen bzw. mechanischen Recycling von Kunststoffabfällen. Es gibt mehre Verfahren, die unter diesem Begriff zusammengefasst werden, bspw. Pyrolyse und Solvolyse. Es erfolgt die Umwandlung von Kunststoffpolymeren in ihre Monomere, chemischen Grundbausteine oder Basischemikalien. Eine rechtlich bindende Definition fehlt bislang.
Sämtliche Kunststoffabfälle, die technisch, ökobilanziell und wirtschaftlich sinnvoll mechanisch recycelt werden können, sollten entsprechend verwertet werden. Die auf diese Weise nicht rezyklierbaren Kunststoffabfälle sollten technologieoffen mittels lösemittelbasierter und chemischer Recyclingverfahren im Kreislauf gehalten werden. Dadurch werden sowohl das Aufkommen recyclingfähiger Kunststoffabfälle, die immer noch energetisch verwertet werden, als auch Treibhausgasemissionen reduziert. Technologieübergreifende Investitionen in das Recycling sind wichtige Treiber einer effizienten Kreislaufführung. Hierfür sind innovationsfördernde Rahmenbedingungenmit einer entsprechenden Regulatorik erforderlich. Im Bereich der Verpackungen sollte die bestehende Verwertungsquote für Kunststoffverpackungen gem. § 16 Abs. 2 Verpackungsgesetz weiterentwickelt werden. Das heißt, die bestehende Quote für werkstoffliche Verwertung sollte erhöht und von einer zusätzlichen Verwertungsquote für chemisches Recycling flankiert werden. Beide Quoten sollten hinreichend bemessen werden, um den Ausbau sowohl mechanischen und lösemittelbasierten Recyclings einerseits sowie chemischen Recyclings andererseits ambitioniert weiterzuentwickeln.
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