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Die EU-Verpackungsverordnung PPWR

Die wichtigsten Fakten zur Packaging & Packaging Waste Regulation

Die EU-Verpackungsverordnung soll die aktuell gültige europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20. Dezember 1994 (Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) ablösen. Ziel der Verordnung ist es, die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt wirksamer zu minimieren, indem die Hersteller noch stärker zu verantwortungsvollem Handeln verpflichtet werden. Außerdem soll sie die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft fördern. Enthalten sind unter anderem ehrgeizige Ziele zur Abfallreduzierung sowie eine Ausweitung der Erweiterten Herstellerverantwortung, insbesondere durch Anforderungen an die Wiederverwertbarkeit von Verpackungen und die Förderung des Einsatzes von Rezyklaten.

Die genauen Bestimmungen der EU-Verpackungsverordnung PPWR sind zwar noch nicht endgültig festgelegt, Unternehmen sollten sich jedoch rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.

 

Zeitplan für die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung

1994 Am 20. Dezember erfolgte die Verabschiedung der Richtlinie 94/62/EG zu Verpackungen und Verpackungsabfällen durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat. Ziel der Verpackungsrichtlinie ist es, die Umwelt durch das Vermeiden von Verpackungsmüll zu schützen.

2022 Die Europäische Kommission veröffentlicht den Entwurf der EU-Verpackungsverordnung PPWR mit Festlegung konkreter Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen, spezifischen Anforderungen an das Verpackungsdesign sowie Vorgaben zur Verwendung von recyceltem Material.

2024 Geplante Verabschiedung der endgültigen Fassung: In den EU-Mitgliedsstaaten gelten bisher nationale Gesetze wie das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland. Die EU- Verpackungsverordnung hat jedoch sofortige Wirkung auf EU-Ebene, sobald der Rechtsakt abgeschlossen und wirksam geworden ist.

2030 Quoten für den Mindestrezyklateinsatz: Bisher gelten die Vorgaben zum Einsatz von Rezyklaten ausschließlich für Einweggetränkeflaschen. Die Quoten für einen Mindestanteil an PCR sollen grundsätzlich auf alle Arten von Verpackungen ausgeweitet werden.

Notwendigkeit recyclingfähiger Verpackungen

  • Ressourcenschonung

    Der Einsatz recycelbarer Verpackungen trägt dazu bei, wertvolle Ressourcen wie Rohstoffe, Energie und Wasser zu schonen, indem Materialien wiederverwendet statt neu gewonnen werden.

  • Reduzieren von Abfall

    Durch Recycling werden Verpackungen aus dem Abfallstrom entfernt und in neue Produkte umgewandelt. Dadurch trägt Recycling zur Verringerung von Abfallmengen bei.

  • Umweltschutz

    Durch Recycling werden Treibhausgasemissionen und Luftverschmutzung verringert, da weniger Energie für die Herstellung neuer Verpackungen benötigt wird.

  • Kreislaufwirtschaft

    Durch Recycling von Verpackungen wird ein geschlossener Materialkreislauf geschaffen, bei dem man Materialien wieder verwendet, anstatt sie nach einmaligem Gebrauch wegzuwerfen.

  • Verbraucherpräferenzen

    Viele Verbraucher*innen bevorzugen bereits heute Produkte mit recyclingfähiger Verpackung. Indem Unternehmen auf recyclingfähige Verpackungen umsteigen, können sie das Vertrauen der Verbraucher*innen gewinnen und ihre Markenreputation stärken.

  • Nachhaltige Langzeitinvestition

    Trotz anfänglicher Kosten beim Übergang zur recyclingfähigen Verpackung können Unternehmen durch den Einsatz umweltfreundlicher Verpackungen langfristig ihre Kosten senken. Diese nachhaltige Investition positioniert Unternehmen nicht nur als umweltbewusste Akteure, sondern bietet ihnen auch die Chance, sich einen klaren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Post-Consumer-Recyclingmaterial

Das recycelte Material PCR stammt aus Kunststoffabfällen, die von Endverbraucher*innen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt wurden. Die EU-Verpackungsverordnung schreibt vor, dass ab 2030 – bis auf wenige Ausnahmen – Verpackung, die Kunststoff enthält, einen Mindestanteil an PCR aufweisen muss. Je nach Art der Verpackung und dem verwendeten Material variieren die genauen Vorgaben und Zielvorgaben für den PCR-Anteil. Durch verstärkten Einsatz von PCR ergeben sich Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit und Qualität von recyceltem Material.

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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Die Weiterentwicklung der Erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ist ein entscheidender Aspekt der EU-Verpackungsverordnung, der die Übernahme von Verantwortung durch Hersteller und Vertreiber von Verpackungen in Form von finanzieller Beteiligung stärker vorantreibt. Dieses Konzept verpflichtet Unternehmen, die volle Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen, einschließlich Rücknahme, Wiederverwendung und Recycling der Verpackung. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, nachhaltige Materialien zu verwenden, Recyclingoptionen zu nutzen und den ökologischen Fußabdruck von Unternehmen zu reduzieren. Auf diese Weise sollen Abfälle reduziert, die Kreislaufwirtschaft gestärkt und der Übergang zu nachhaltigeren Produktions- und Konsumpraktiken vorangetrieben werden.

Die EPR-Systeme sollen die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Abfällen gebrauchter Verpackungen decken und gleichzeitig Anreize für die Verwendung von recyclingfähigen Verpackungen und Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) bieten. Durch umweltmodulierte EPR-Systeme sollen künftig Unternehmen dazu ermutigt werden, auf nachhaltigere Verpackungsalternativen umzusteigen, und somit einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Derzeit gibt es in Europa eine Vielzahl unterschiedlicher EPR-Systeme für Verpackungen, die von den einzelnen EU-Ländern umgesetzt werden. Um konform zu bleiben, müssen Unternehmen die geltenden Verpackungsvorschriften in den einzelnen Ländern berücksichtigen.

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Durch die neue EU-Verpackungsverordnung gewinnt chemisches Recycling an Bedeutung

Beim chemischen Recycling werden Kunststoffabfälle in ihre chemischen Bestandteile zerlegt, um sie für die Herstellung neuer Kunststoffe zu verwenden. Im Gegensatz zum mechanischen Recycling, das Kunststoffe in ihre Ausgangsform zurückführt, erlaubt das chemische Recycling die Umwandlung von Kunststoffen, die im mechanischen Verfahren schwer oder nicht recycelbar sind.

Rechtlich bindende Quotenvorgaben für das chemische Recycling, zu dem Verfahren wie Pyrolyse und Solvolyse gehören, gibt es bislang nicht. Jedoch sollten innovationsfördernde und entsprechende Regularien das Ziel sein, da sämtliche Kunststoffabfälle, die technisch, ökobilanziell und wirtschaftlich sinnvoll recycelt werden können, verwertet werden sollten. Ein holistischer Ansatz, der sowohl mechanisches als auch chemisches Recycling fördert, ist entscheidend, um einen nachhaltigen Umgang mit Kunststoffabfällen zu gewährleisten, Ressourcen zu schonen und die Umweltauswirkungen zu minimieren.

  • Was genau beinhaltet die EU-Verpackungsverordnung PPWR?

    Die Europäische Kommission legte Ende November 2022 den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) als Weiterentwicklung der Verpackungsrichtlinie vor. Die neue EU-Verpackungsverordnung enthält Vorschriften zu Verpackungen und deren Entsorgung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Aus der bisherigen Richtline zu Verpackungen und Verpackungsabfällen soll eine Verordnung werden, die – anders als die bisherige Regelung – mit Inkrafttreten unmittelbar für alle EU-Länder und die verpflichteten Adressaten verbindlich ist.

    Dafür wurden folgende konkreten Anforderungen vorgeschlagen:

    • Reduzierung von Verpackungsabfall:
      Hersteller sind gemäß der Verordnung verpflichtet, ihre Verpackung so zu gestalten, dass der Verbrauch von Materialien minimiert wird. Unnötige oder nicht wiederverwertbare Verpackungen sollen vermieden werden.
    • Recycelbare Verpackungen:
      Die Verordnung fordert, Verpackungen so zu gestalten, dass sie leicht wiederverwertet werden können.
    • Verwendung von recyceltem Material:
      Bis auf wenige Ausnahmen muss jede Verpackung aus Plastik laut Verordnung einen gewissen Anteil an recyceltem Material (Post Consumer Recyclingmaterial, PCR) enthalten. Die Höhe des jeweiligen Mindestanteils an Rezyklaten richtet sich nach der Einsatzart der Verpackung. Es wird zwischen kontaktempfindlichen Verpackungen, Einwegflaschen für Getränke aus Kunststoff und anderen Verpackungen unterschieden.
    • Kennzeichnung und Informationen:
      Jede Verpackung muss speziell gekennzeichnet und Informationen zur richtigen Entsorgung müssen bereitgestellt werden.
    • Konformitätserklärungen:
      Händler und Hersteller müssen auf Verpackungsebene umfassende Erklärungen abgeben, dass ihre Verpackungen den Anforderungen entsprechen. Diese Informationen dienen der Überwachung und Durchsetzung der Verordnung.
    • Wiederverwendung:
      Die PPWR sieht zur Erhöhung der Wiederverwendung von Verpackungen die Statuierung von Wiederverwendungsquoten vor. Diese finden beispielsweise im Gastronomiebereich aber auch weitreichend für industriell genutzte Verpackungen (Transportverpackungen) Anwendung.
    • Verantwortung für die Entsorgung:
      Hersteller unterliegen wie bisher europaweit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). In diesem Rahmen tragen sie je nach nationaler Ausgestaltung die finanzielle und ggf. organisatorische Verantwortung für die Rücknahme und Verwertung gebrauchter Verpackungen zur Erreichung vorgegebener Recyclingquoten.
    • Bevollmächtigter Vertreter:
      Hersteller, die Verpackungen in einem EU-Land vertreiben, sollen künftig mittels schriftlicher Vollmacht einen benannten Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung in jedem Mitgliedstaat, in dem er erstmals Verpackungen bereitstellt, mit Ausnahme des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, benennen. Für in Drittländern niedergelassene Hersteller sollen die Mitgliedstaaten bei der erstmaligen Bereitstellung verpackter Produkte auf dem Markt in ihrem Hoheitsgebiet die Benennung eine Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung ebenfalls vorsehen können.
      Gerne übernehmen wir für Sie die Beratung und Beauftragung eines Bevollmächtigten.
  • Warum ist eine europaweite Verpackungsverordnung notwendig?

    Nach Daten der Europäischen Kommission fallen durchschnittlich jährlich ca. 180 kg an Verpackungsabfällen pro Person an. Verpackungen bestehen zum größten Teil aus neuen Rohstoffen: Etwa 40 Prozent der Kunststoffe und 50 Prozent Papier werden in der EU für Verpackungen genutzt und man rechnet mit einer Steigerung um 19 Prozent bis 2030, wenn keine entsprechenden Gegenmaßnahmen erfolgen. Die EU-Verpackungsverordnung - PPWR zielt darauf ab, den Verbrauch zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

    Viele Länder, viele Gesetze: EU-weit gibt es auf Länderebene derzeit sehr unterschiedliche Herangehensweisen und Vorschriften für die Sammlung, Reduzierung und das Recycling von Verpackungen. Einige Länder sind hier Vorreiter und andere Nachzügler, vor allem bei der Recyclingquote. International agierende Hersteller und Händler stehen immer wieder vor der Herausforderung, alle Regelungen in den einzelnen Ländern zu kennen und danach zu handeln. Dies gilt auch für Online-Händler, die ins Ausland versenden. In Artikel 1 der Verordnung wird das Ziel definiert, die Gesetzeslage in den einzelnen Ländern auf ein höheres Niveau zu bringen und zu harmonisieren. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie Produkte ins europäische Ausland exportieren und Fragen zur EU-Verpackungsverordnung haben.

  • Für wen gilt die EU-Verpackungsverordnung?

    Die EU-Verpackungsverordnung PPWR ist bindend für Unternehmen, die in einem EU- Land ansässig sind, sowie Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen und gilt für inländische und importierte Produkte.

Haben Sie Fragen zur EU-Verpackungsverordnung PPWR?
Frank Kurrat
Frank Kurrat

CSO Interseroh+ GmbH

frank.kurrat@interseroh.com