Verpackungen europaweit rechtssicher lizenzieren
Sie verkaufen Ihre Produkte ins europäische Ausland? Gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie und nationalen Verpackungsgesetzen sind Sie verpflichtet, Ihre Verpackungen in den einzelnen Ländern zu lizenzieren.
Ein Europa, viele Gesetze. Die Umsetzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG unterscheidet sich von Land zu Land – es gilt somit, die jeweiligen nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Lizenzierung und das Recycling zu beachten.
Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und europaweit allen Compliance-Anforderungen für Verpackungen gerecht zu werden und übernehmen per Vollmacht die komplette Abwicklung für Sie: Nach einem kostenlosen Compliance-Check kümmern wir uns im Falle der Beauftragung um die Registrierung bei den ausländischen Systemen, wo nötig um die Bestellung des Bevollmächtigten und übernehmen die vollständige Kommunikation inkl. Meldungen der Verpackungsmengen im vom System vorgegebenen Rhythmus.
Zudem prüfen wir für Sie alle eingehenden Rechnungen der Lizenzierungssysteme und leiten sie zur Begleichung weiter. Damit Sie stets rechtkonform Ihren Verpflichtungen nachkommen, überwachen wir mögliche Änderungen der Lizenzierungspflichten und halten Sie auf dem Laufenden. Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich Verpackungskennzeichnungen, die in einigen Ländern verpflichtend sind.
Länderauswahl
Unsere Experten werden sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne können Sie über europa@interseroh.com auch direkt mit uns in Kontakt treten.

Ihr Vorteil
Wir sind die Experten zum Thema Verpackungsverordnung EU. Mit uns haben Sie nur einen Dienstleister für bis zu 30 Länder und brauchen sich keine Gedanken über die jeweiligen nationalen Verpackungsgesetze, Kapazitäten, Fachwissen, sprachlich bedingte Komplikationen oder Fehlinterpretationen zu machen. Auch drohende Sanktionen sind kein Thema mehr.
Sparen Sie damit Zeit für Ihr Kerngeschäft!

Ihr sicherer Weg zur Zertifizierung!
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Häufige Fragen rund um die europaweite Verpackungslizenzierung
- Was regelt die EU-Verpackungsrichtlinie?
Die EU-Verpackungsrichtlinie regelt EU-weit im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortlichkeit (Extended Producer Responsibility, EPR) die korrekte Sammlung, Sortierung und das Recycling von Verpackungen, um diese besser im Kreislauf zu führen. Ein Europa, viele Gesetze: Die Umsetzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG unterscheidet sich von Land zu Land und ist sehr komplex – es gilt somit, die jeweiligen nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Lizenzierung und das Recycling zu beachten. So müssen Inverkehrbringer für jedes Land einzeln untersuchen, ob für sie Verpflichtungen zur Verpackungslizenzierung vorliegen. Gerne führen wir einen kostenlosen Compliance-Check für Sie durch.
- Sind Verpackungen – im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortlichkeit (EPR) – in Europa zu lizenzieren?
Als sogenannter Erstinverkehrbringer – oder auch Importeur – in dem jeweiligen Land sind Sie nach den länderspezifischen Verpackungsverordnungen und -gesetzen verpflichtet, sich an einem System zu beteiligen, welches sich um die korrekte Sammlung, Sortierung und das Recycling Ihrer Verpackungen kümmert. Sämtliche Mengen müssen entsprechend angemeldet bzw. lizenziert werden.
- Wie berechnen sich die Lizenzierungsentgelte im jeweiligen Land?
Die Kosten für die Verpackungslizenzierung unterscheiden sich von Land zu Land und richten sich in erster Linie nach der Verpackungsart (Haushalts- oder Gewerbeverpackungen), der zu lizenzierenden Verpackungsmenge und in einigen Ländern auch nach CU (Consumer Units/Produkteinheiten). Des Weiteren ist das Material für den Preis ausschlaggebend.
- Gibt es Mengengrenzen für die Lizenzierungspflicht?
Auch hier gibt es in Europa keine einheitliche Regelung. Es gibt in einigen Ländern gewisse Mengenschwellen oder andere Bagatellgrenzen und Voraussetzungen, so dass eine Lizenzierung in Teilen oder vollständig entfällt, solange Sie die Mengenschwelle nicht übertreffen oder die Voraussetzungen nicht erfüllen.
- Gibt es in Europa eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Verpackungen?
Bisher gibt es in drei europäischen Ländern eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen: In Bulgarien, Frankreich und Italien. Die Kennzeichnungspflicht betrifft in der Regel nur die Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher ankommen, Ausnahme ist Italien: Hier müssen auch die Verpackungen, die beim gewerblichen Endverbraucher anfallen, gekennzeichnet sein.
Bulgarien: Die Nutzung von Möbiusband und dem sogenannten Tidyman ist freiwillig, die Angabe des alphanummerischen Codes ist Pflicht
Frankreich: Triman-Logo bestehend aus dem sogenannten Triman, dem Verpackungs- und Entsorgungspiktogramm
Italien: Möbiusband mit alphanumerischem Code. Verpackungen, die für den Endverbraucher (B2C) bestimmt sind, müssen mit Angaben zur getrennten Abfallsammlung in italienischer Sprache gekennzeichnet sein.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den entsprechenden Kennzeichnungspflichten und besprechen mit Ihnen individuell, wie Ihre Verpackungen zu bedrucken sind.
- Für welches Land benötige ich einen Bevollmächtigten?
In Portugal, Griechenland, Ungarn und Österreich, ist eine Lizenzierung von Verpackungen für ein Unternehmen ohne Firmensitz in dem entsprechenden Land nur über die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters möglich. Wir kümmern uns gerne für Sie um die Bestellung von Bevollmächtigten.
Unsere Experten für
Europaweite Verpackungslizenzierung

Felix Mynarek
Produktmanager Compliance Services

Meike Müller
Kundenbetreuerin Umwelt Compliance Europa (UCE)