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Verpackungen europaweit rechtssicher lizenzieren

Sie verkaufen Ihre Produkte ins europäische Ausland? Gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie und nationalen Verpackungsgesetzen sind Sie verpflichtet, Ihre Verpackungen in den einzelnen Ländern zu lizenzieren.

Ein Europa, viele Gesetze. Die Umsetzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG unterscheidet sich von Land zu Land – es gilt somit, die jeweiligen nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Lizenzierung und das Recycling zu beachten.

Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und europaweit allen Compliance-Anforderungen für Verpackungen gerecht zu werden und übernehmen per Vollmacht die komplette Abwicklung für Sie: Nach einem kostenlosen Compliance-Check kümmern wir uns im Falle der Beauftragung um die Registrierung bei den ausländischen Systemen, wo nötig um die Bestellung des Bevollmächtigten und übernehmen die vollständige Kommunikation inkl. Meldungen der Verpackungsmengen im vom System vorgegebenen Rhythmus.

Zudem prüfen wir für Sie alle eingehenden Rechnungen der Lizenzierungssysteme und leiten sie zur Begleichung weiter. Damit Sie stets rechtkonform Ihren Verpflichtungen nachkommen, überwachen wir mögliche Änderungen der Lizenzierungspflichten und halten Sie auf dem Laufenden. Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich Verpackungskennzeichnungen, die in einigen Ländern verpflichtend sind.

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Unsere Experten werden sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne können Sie über europa@interseroh.com auch direkt mit uns in Kontakt treten.

Ihr Vorteil

Wir sind die Experten zum Thema Verpackungsverordnung EU. Mit uns haben Sie nur einen Dienstleister für bis zu 30 Länder und brauchen sich keine Gedanken über die jeweiligen nationalen Verpackungsgesetze, Kapazitäten, Fachwissen, sprachlich bedingte Komplikationen oder Fehlinterpretationen zu machen. Auch drohende Sanktionen sind kein Thema mehr.

Sparen Sie damit Zeit für Ihr Kerngeschäft!

Ihr sicherer Weg zur Zertifizierung!

Nutzen Sie unsere Erfahrung und das europaweite Netzwerk

1 Analyse

Ermittlung Ihre Verpflichtungen und Auswahl des passenden ausländischen Lizenzierungs- und Rücknahmesystems auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und in Verkehr gebrachten Mengen

2 Abwicklung

Die Abwicklung des gesamten Vertragsmanagements und dazugehöriger Korrespondenz mit den ausländischen Systemen inkl. Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen, fristgemäßen Mengenmeldungen und des weiteren Reportings

3 Compliance Service

Die Identifizierung offener Fragestellungen und Erarbeitung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung Ihrer Compliance

Unsere Partner für eine starke Zusammenarbeit

Häufige Fragen rund um die europaweite Verpackungslizenzierung

  • Was regelt die EU-Verpackungsrichtlinie?

    Die EU-Verpackungsrichtlinie regelt EU-weit im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortlichkeit (Extended Producer Responsibility, EPR) die korrekte Sammlung, Sortierung und das Recycling von Verpackungen, um diese besser im Kreislauf zu führen. Ein Europa, viele Gesetze: Die Umsetzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG unterscheidet sich von Land zu Land und ist sehr komplex – es gilt somit, die jeweiligen nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Lizenzierung und das Recycling zu beachten. So müssen Inverkehrbringer für jedes Land einzeln untersuchen, ob für sie Verpflichtungen zur Verpackungslizenzierung vorliegen. Gerne führen wir einen kostenlosen Compliance-Check für Sie durch.

  • Was beinhaltet die angekündigte EU-Verpackungsverordnung PPWR?

    Die EU legte Ende November 2022 den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation - PPWR - vor, die die Vorschriften für Verpackungen und deren Entsorgung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union festlegt. Die wichtigsten Fakten dazu finden Sie hier zusammengefasst.

  • Sind Verpackungen – im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortlichkeit (EPR) – in Europa zu lizenzieren?

    Als sogenannter Erstinverkehrbringer – oder auch Importeur – in dem jeweiligen Land sind Sie nach den länderspezifischen Verpackungsverordnungen und -gesetzen verpflichtet, sich an einem System zu beteiligen, welches sich um die korrekte Sammlung, Sortierung und das Recycling Ihrer Verpackungen kümmert. Sämtliche Mengen müssen entsprechend angemeldet bzw. lizenziert werden.

  • Wie berechnen sich die Lizenzierungsentgelte im jeweiligen Land?

    Die Kosten für die Verpackungslizenzierung unterscheiden sich von Land zu Land und richten sich in erster Linie nach der Verpackungsart (Haushalts- oder Gewerbeverpackungen), der zu lizenzierenden Verpackungsmenge und in einigen Ländern auch nach CU (Consumer Units/Produkteinheiten). Des Weiteren ist das Material für den Preis ausschlaggebend. 

  • Gibt es Mengengrenzen für die Lizenzierungspflicht?

    Auch hier gibt es in Europa keine einheitliche Regelung. Es gibt in einigen Ländern gewisse Mengenschwellen oder andere Bagatellgrenzen und Voraussetzungen, so dass eine Lizenzierung in Teilen oder vollständig entfällt, solange Sie die Mengenschwelle nicht übertreffen oder die Voraussetzungen nicht erfüllen.

  • Gibt es in Europa eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Verpackungen?

    Bisher gibt es in drei europäischen Ländern eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen: In Bulgarien, Frankreich und Italien. Die Kennzeichnungspflicht betrifft in der Regel nur die Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher ankommen, Ausnahme ist Italien: Hier müssen auch die Verpackungen, die beim gewerblichen Endverbraucher anfallen, gekennzeichnet sein. 

    Bulgarien: Die Nutzung von Möbiusband und dem sogenannten Tidyman ist freiwillig, die Angabe des alphanummerischen Codes ist Pflicht

    Frankreich: Triman-Logo bestehend aus dem sogenannten Triman, dem Verpackungs- und Entsorgungspiktogramm

    Italien: Möbiusband mit alphanumerischem Code. Verpackungen, die für den Endverbraucher (B2C) bestimmt sind, müssen mit Angaben zur getrennten Abfallsammlung in italienischer Sprache gekennzeichnet sein.

    Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den entsprechenden Kennzeichnungspflichten und besprechen mit Ihnen individuell, wie Ihre Verpackungen zu bedrucken sind.

  • Für welches Land benötige ich einen Bevollmächtigten?

    In Portugal, Spanien, Griechenland, Ungarn, Slowenien und Österreich, ist eine Lizenzierung von Verpackungen für ein Unternehmen ohne Firmensitz in dem entsprechenden Land nur über die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters möglich. Wir kümmern uns gerne für Sie um die Bestellung von Bevollmächtigten.

  • Warum verlangen Marktplätze in Frankreich und Österreich eine EPR-Nummer von ihren Verkäufern und welche Rolle spielt die Nachweispflicht?

    In Frankreich und Österreich unterliegen Marktplätze wie Amazon bestimmten gesetzlichen Anforderungen, die eine verstärkte Überprüfung der Verkäufer notwendig machen. Die EPR-Nummer spielt dabei eine zentrale Rolle. Diese Nummer dient als Nachweis dafür, dass der Verkäufer seinen gesetzlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Recycling und Umweltschutz nachkommt.

    Die Nachweispflicht zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Produkte ordnungsgemäß recycelt und umweltfreundlich entsorgt werden. Durch die Überprüfung der EPR-Nummer gewährleisten Marktplätze, dass ihre Verkäufer den Umweltauflagen entsprechen und somit einen nachhaltigen Handel fördern.

    Für Online-Händler bedeutet dies, dass sie ihre Umweltverantwortung nachweisen müssen, um auf diesen Marktplätzen aktiv zu sein. Die EPR-Nummer ist somit nicht nur eine behördliche Anforderung, sondern auch ein Instrument, um das Bewusstsein für Umweltschutz im E-Commerce zu stärken.

Unsere Experten für

Europaweite Verpackungslizenzierung

Felix Mynarek
Felix Mynarek

Produktmanager Compliance Services

europa@interseroh.com

Meike Müller
Meike Müller

Kundenbetreuerin Umwelt Compliance Europa (UCE)

europa@interseroh.com

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